Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von nevu. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Vertragsgegenstand
- Bereitstellung der Plattform zur Nutzung über das Internet.
- Einrichtung und Konfiguration als einmalige Leistung.
- Weitere Leistungen wie zusätzliche Konfiguration, Schulung oder Umsetzung nach gesonderter Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Angebot, Annahme und Vertragsschluss in Schrift- oder Textform.
4. Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung während der Vertragsdauer und für die vereinbarte Anzahl Nutzer. Weitergabe an Dritte, Weiterverkauf ohne Vereinbarung und Nutzung ausserhalb des eigenen Betriebs sind untersagt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bereitstellung erforderlicher Daten und Zugänge.
- Benennung einer Ansprechperson.
- Sorgfalt bei Zugangsdaten.
- Unverzügliche Meldung bei Verdacht auf Missbrauch.
6. Zulässige Nutzung
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die über die Plattform versendeten Nachrichten rechtmässig sind, insbesondere Werbung per E-Mail, SMS und Messenger sowie die dafür erforderliche Zustimmung der Empfänger. Unverlangte Massenwerbung, irreführende und rechtswidrige Inhalte sind untersagt. Bei Verstössen kann nevu den Zugang einschränken.
7. Preise und Zahlung
Preise in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer. Zu unterscheiden sind wiederkehrende Nutzungsgebühr, einmalige Einrichtungsgebühr und nutzungsabhängige Kosten wie SMS-Versand, Telefonie, E-Mail-Volumen und KI-Nutzung. Bei ausbleibender Zahlung nach Mahnung kann der Zugang gesperrt werden.
8. Laufzeit und Kündigung
[Laufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungsform einsetzen.] Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb einer angemessenen Frist exportieren; danach werden sie gelöscht. [Frist einsetzen.]
9. Daten des Kunden
Die vom Kunden eingebrachten Daten bleiben seine Daten. nevu erlangt daran keine Rechte über die zur Leistungserbringung erforderliche Nutzung hinaus. Verweis auf die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.
10. Auftragsbearbeitung
nevu bearbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Diese Bestimmungen bilden die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung nach Art. 28 DSGVO und Art. 9 revDSG.
10.1 Rollen und Zweck
Der Kunde ist Verantwortlicher, nevu Auftragsbearbeiter und für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen verantwortlich. nevu bearbeitet die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Kunden und nicht für eigene Zwecke. Bearbeitet werden Kontakt-, Kommunikations- und CRM-Daten der Endkunden, Interessenten und Leads des Kunden für die Dauer des Vertrags zum Betrieb der Plattform. Besonders schützenswerte Daten nur nach vorheriger Vereinbarung.
10.2 Vertraulichkeit und Massnahmen
Die mit der Bearbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. nevu trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen (Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Mandantentrennung, Backups), teils über die zertifizierte Plattforminfrastruktur (SOC 2 Type II).
10.3 Unterauftragsbearbeiter
Der Kunde genehmigt den Einsatz von Unterauftragsbearbeitern, insbesondere GoHighLevel (HighLevel/LeadConnector) samt deren Sub-Anbietern (Twilio, Mailgun) und Stripe. nevu informiert über Änderungen und verpflichtet jeden Unterauftragsbearbeiter auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Aktuelle Liste: gohighlevel.com/sub-processors. Die Bearbeitung erfolgt teils in den USA; HighLevel ist unter dem EU-U.S. und Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert, ergänzend gelten die EU-Standardvertragsklauseln, womit geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO bzw. Art. 16 f. revDSG bestehen.
10.4 Unterstützung und Meldung
nevu unterstützt den Kunden bei der Wahrung der Betroffenenrechte, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Datensicherheit und leitet direkt eingehende Anfragen an den Kunden weiter. nevu meldet Datenschutzverletzungen ohne unangemessene Verzögerung; die Meldung an Behörden und betroffene Personen obliegt dem Kunden. Auf Anfrage stellt nevu die zum Nachweis erforderlichen Informationen bereit und ermöglicht angemessene Kontrollen.
10.5 Löschung und Ansprechperson
Nach Vertragsende werden die Daten nach Wahl des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Datenschutz-Ansprechperson bei nevu: Livio Matti, livio.matti@solarkey.ch. In Datenschutzfragen gehen diese Bestimmungen den übrigen Bedingungen vor.
11. Verfügbarkeit
Die angestrebte Verfügbarkeit wird ehrlich beschrieben. Geplante Wartungsfenster werden angekündigt. Unterbrüche durch Störungen ausserhalb des Einflussbereichs sind möglich. [Falls keine Verfügbarkeitsgarantie zugesichert wird, das klar so schreiben.]
12. Leistungen Dritter
Die Plattform bindet Leistungen Dritter ein, etwa für Versand, Telefonie, Zahlungsabwicklung und Messenger-Dienste. Änderungen oder Ausfälle bei diesen Anbietern können die Nutzbarkeit beeinflussen. Für deren Leistungen wird keine Gewähr übernommen.
13. Gewährleistung
Die Plattform wird im jeweils verfügbaren Stand bereitgestellt. Mängel werden in angemessener Frist behoben. Es wird keine Zusicherung gemacht, dass die Software fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar ist.
14. Haftung
Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig. Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust, soweit zulässig. [Betrag oder Bezugsgrösse einsetzen.]
15. Geheimhaltung
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
16. Referenznennung
Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung.
17. Änderungen der Bedingungen
[Ankündigungsfrist für Änderungen und Widerspruchsmöglichkeit einsetzen.]
18. Übertragung
Übertragung des Vertrags auf Dritte nur mit Zustimmung.
19. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Gerichtsstand: Bern.
Fassung vom 5. September 2026.
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