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    Gespräch vereinbaren

    Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung

    Nach Art. 9 revDSG bedarf es einer schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsbearbeiter. Der Geschäftskunde ist Verantwortlicher, nevu ist Auftragsbearbeiter.

    1. Parteien und Rollen

    Der Kunde ist Verantwortlicher, nevu (Solar Key GmbH) ist Auftragsbearbeiter.

    2. Gegenstand und Dauer

    Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Nutzung der Plattform, für die Dauer des Hauptvertrags.

    3. Art und Zweck der Bearbeitung

    Speicherung, Organisation, Auswertung, Übermittlung von Nachrichten und Bereitstellung der Funktionen der Plattform.

    4. Kategorien von Personendaten

    • Kontaktdaten
    • Kommunikationsinhalte
    • Termindaten
    • Vertrags- und Zahlungsdaten
    • Nutzungsdaten

    Besonders schützenswerte Personendaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    5. Kategorien betroffener Personen

    • Kundinnen und Kunden des Verantwortlichen
    • Interessenten
    • Ansprechpartner
    • Mitarbeitende des Verantwortlichen

    6. Weisungsgebundenheit

    Bearbeitung nur gemäss Weisung des Verantwortlichen und nur so, wie der Verantwortliche selbst bearbeiten dürfte.

    7. Datensicherheit

    Technische und organisatorische Massnahmen: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung der Übertragung, Rollenkonzept, Protokollierung, regelmässige Überprüfung.

    8. Unterauftragsbearbeiter

    Der Beizug von Unterauftragsbearbeitern ist zulässig; diese werden auf dasselbe Schutzniveau verpflichtet. Über Änderungen wird informiert, mit Widerspruchsmöglichkeit. Verweis auf die öffentlich einsehbare Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter.

    9. Bearbeitung im Ausland

    Verweis auf Art. 16 ff. revDSG, auf das Swiss-U.S. Data Privacy Framework für zertifizierte US-Empfänger und auf Standardvertragsklauseln für die übrigen Fälle.

    10. Unterstützung des Verantwortlichen

    Unterstützung bei Auskunftsbegehren betroffener Personen, bei der Datensicherheit und bei Meldungen von Verletzungen der Datensicherheit.

    11. Meldung von Vorfällen

    Unverzügliche Meldung an den Verantwortlichen bei einer Verletzung der Datensicherheit, mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben.

    12. Löschung und Rückgabe

    Nach Vertragsende Herausgabe oder Löschung der Daten nach Wahl des Verantwortlichen, unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. [Frist einsetzen.]

    13. Nachweis und Überprüfung

    Bereitstellung der erforderlichen Nachweise; Regelung zu Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung.

    Fassung vom 5. September 2026.

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