Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung
Nach Art. 9 revDSG bedarf es einer schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung zwischen Verantwortlichem und Auftragsbearbeiter. Der Geschäftskunde ist Verantwortlicher, nevu ist Auftragsbearbeiter.
1. Parteien und Rollen
Der Kunde ist Verantwortlicher, nevu (Solar Key GmbH) ist Auftragsbearbeiter.
2. Gegenstand und Dauer
Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Nutzung der Plattform, für die Dauer des Hauptvertrags.
3. Art und Zweck der Bearbeitung
Speicherung, Organisation, Auswertung, Übermittlung von Nachrichten und Bereitstellung der Funktionen der Plattform.
4. Kategorien von Personendaten
- Kontaktdaten
- Kommunikationsinhalte
- Termindaten
- Vertrags- und Zahlungsdaten
- Nutzungsdaten
Besonders schützenswerte Personendaten dürfen nur bearbeitet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Kategorien betroffener Personen
- Kundinnen und Kunden des Verantwortlichen
- Interessenten
- Ansprechpartner
- Mitarbeitende des Verantwortlichen
6. Weisungsgebundenheit
Bearbeitung nur gemäss Weisung des Verantwortlichen und nur so, wie der Verantwortliche selbst bearbeiten dürfte.
7. Datensicherheit
Technische und organisatorische Massnahmen: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung der Übertragung, Rollenkonzept, Protokollierung, regelmässige Überprüfung.
8. Unterauftragsbearbeiter
Der Beizug von Unterauftragsbearbeitern ist zulässig; diese werden auf dasselbe Schutzniveau verpflichtet. Über Änderungen wird informiert, mit Widerspruchsmöglichkeit. Verweis auf die öffentlich einsehbare Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter.
9. Bearbeitung im Ausland
Verweis auf Art. 16 ff. revDSG, auf das Swiss-U.S. Data Privacy Framework für zertifizierte US-Empfänger und auf Standardvertragsklauseln für die übrigen Fälle.
10. Unterstützung des Verantwortlichen
Unterstützung bei Auskunftsbegehren betroffener Personen, bei der Datensicherheit und bei Meldungen von Verletzungen der Datensicherheit.
11. Meldung von Vorfällen
Unverzügliche Meldung an den Verantwortlichen bei einer Verletzung der Datensicherheit, mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben.
12. Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende Herausgabe oder Löschung der Daten nach Wahl des Verantwortlichen, unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. [Frist einsetzen.]
13. Nachweis und Überprüfung
Bereitstellung der erforderlichen Nachweise; Regelung zu Überprüfungen mit angemessener Vorankündigung.
Fassung vom 5. September 2026.
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